Kündigungsschutz

Es ist innerhalb dieser drei Wochen zuächst zu beantworten, ob der Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung findet. Hieran sind eine große Menge von Kündigungshürden gebunden. Neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes, können Sie auch eine Abfindung erstreiten.