Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen mit gerichtlichen Schritten reagieren, wenn Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen möchten.
Nicht vergessen werden sollten hier auch eventuelle Urlaubsansprüche und Ansprüche aus Überstunden. Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen können darüber hinaus einen Rechtsverlust herbeiführen. Auch daher sollte nach einer Kündigung unverzüglich der Rechtsanwalt des Vertrauens aufgesucht werden.